Trotz der gleichen Materie ist die Registrierung von Domain-Namen ein teilweise recht kniffliger und bürokratischer Akt, da die Registrierungsformalitäten bei den meisten Top-Level-Domains oftmals grundverschieden sind. Für Domain-Registrierungen gelten jedoch einige Gemeinsamkeiten, die sich inzwischen im Internet mehr oder weniger stillschweigend eingebürgert haben.
Welche Top-Level-Domain darf es denn sein?
Die erste entscheidende Frage stellt sich bei der Auswahl der Top-Level-Domains, unter denen ein bestimmter Name registriert werden soll. Top-Level-Domains werden im Internet logisch in zwei Kategorien eingeteilt:
- Generic Top-Level-Domain (GTLD)
Diese Top-Level-Domains sind länderunabhängig. Domain-Namen innerhalb dieser Top-Level-Domain können deshalb prinzipiell von jedem, unabhängig von der Nationalität oder seinem Sitz, registriert werden, sofern der jeweilige Generic Top-Level-Domain nicht bestimmte Restriktionen auferlegt ist. - Country Code Top-Level Domain (CCTLD)
Diese Top-Level-Domains sind länderspezifisch und für nationale Nutzung gedacht, damit beispielsweise ein national tätiges Unternehmen auf diese Weise seine nationale Zugehörigkeit deutlich machen kann.
Nicht in allen Top-Level-Domains lassen sich ohne weiteres Domain-Namen registrieren. Einige Generic Top-Level-Domains haben eine bestimmte Nutzergruppe, innerhalb derer Registrierungen von Domain-Namen möglich sind. Beispielsweise können innerhalb der Top-Level-Domain ".mil" nur militärische Organisationen der Vereinigten Staaten von Amerika registriert werden.
Ähnliches gilt für viele Country Code Top-Level-Domains: Viele Nationen gestatten es nur einheimischen Firmen und Personen, Domains unter der nationalen Top-Level-Domain zu registrieren. Auch gibt es bei vielen nationalen Top-Level-Domains eigene Hierarchien, unter denen erst die Registrierung von individuellen Domain-Namen möglich ist. Beispielsweise kann man in Großbritannien unter der dortigen Country Code Top-Level-Domain keine Domains direkt unter ".uk" registrieren, sondern muss zwischen Hierarchien wählen, zum Beispiel "co.uk".
Erlaubte Zeichen und Internationale Domains
Da das Domain Name System aus den Urzeiten des Internet stammt und darüber hinaus weitgehend eine US-amerikanische Entwicklung ist, ist auch der mögliche Zeichensatz für Domain-Namen beschränkt. Erlaubte Zeichen sind die Buchstaben "a" bis "z", die Ziffern 0 bis 9 und der Bindestrich. Der Punkt ist im DNS zwar ein gültiges Zeichen, ist jedoch für die Trennung von einzelnen Hierarchien reserviert und kann deshalb nicht in zu registrierenden Domain-Namen verwendet werden.
Die Internationalisierung des Internet fordert jedoch auch im Domain Name System seinen Tribut. Beispielsweise gibt es in vielen Sprachen Sonderzeichen, Umlaute, Akzente, die allesamt nicht direkt in Domain-Namen verwendet werden können. Zwar gibt es mit Unicode einen universellen Zeichensatz, der alle Sonderzeichen aller gängigen Sprachen enthält, dieser lässt sich jedoch nicht ohne weiteres auch im DNS einsetzen, da das DNS derzeit nur ASCII-Zeichen verarbeiten kann.
Eine recht pfiffige Lösung wurde im RFC 3490 mit dem Internationalized Domain Name (IDN) vorgestellt und wird nun in immer mehr Top Level Domains implementiert. Bei diesem Verfahren können Sonderzeichen in Domain-Namen verwendet werden, werden aber in einem bestimmten Berechnungsverfahren so übersetzt, dass sie mit den erlaubten Zeichen im DNS codiert werden können. Dazu wird der so genannte Punycode verwendet, der im RFC 3492 definiert ist.
Würde beispielsweise der Domain-Namen ölig-ist-die-ähnlich-übelkeit.de registriert werden, würde dieser in Wirklichkeit als Punycode folgendermaßen im DNS eingetragen sein:
xn--lig-ist-die-hnlich-belkeit-rhc50cig.de
Erkennen können Sie punycodierte Domain-Namen an der Kennung "xn--". Danach folgt der eigentliche Domainname, jedoch ohne Sonderzeichen. Die Art der Sonderzeichen und deren genaue Position im Domain-Namen werden am Ende durch eine Zeichenabfolge definiert, die in diesem Fall "rhc50cig" lautet.
Mit gängigen Webbrowsern muss sich der Benutzer jedoch nicht um den Punycode scheren; die Umwandlung eines Domain-Namens mit Sonderzeichen übernimmt der Webbrowser selbst.
Eine Domain registrieren
Technisch verwaltet werden Domains einer Top-Level-Domain an einer zentralen Stelle, die traditionell meist als NIC ("Network Information Center") der jeweiligen Top-Level-Domain bezeichnet wird. Hier wird der primäre Nameserver der Top-Level-Domain betrieben und die darunter liegenden Domains entsprechend eingetragen und verwaltet. Für die meisten Top-Level-Domains ist dieses NIC auch die offizielle Registrierungsstelle, bei der Domains unterhalb der Top-Level-Domain registriert werden können. In der Regel wird die Domainregistrierung der Internet Provider vornehmen. Internet Provider haben dank ihres höheren Aufkommens an Domain-Namen bei vielen Top-Level-Domains oft Sonderkonditionen und können diese zu günstigeren Preisen einkaufen.
Um eine Domain registrieren zu können, sind mindestens zwei voneinander unabhängige Nameserver notwendig, auf die die zu registrierende Domain delegiert werden kann und die fortan als autoritative Nameserver für die Domain gelten sollen. Dazu wird auf den Nameservern eine so genannte Zonendatei für den betreffenden Domain-Namen eingerichtet, die alle Einträge unterhalb des Domain-Namens enthält (siehe hierzu auch Das Domain Name System im Detail).
Neben den rein technischen Daten sind bei der Registrierung zusätzlich noch administrative Angaben erforderlich, die den Besitztum des Domain-Namens deutlich machen. Diese notwendigen Informationen teilen sich auf in die Description und den Contacts.
Die Description enthält normalerweise über den Besitzer der Domain (also seinen Namen und seine Adresse) und eventuell weitere administrative Informationen, die bei der Registrierung erforderlich sind (beispielsweise Warenzeicheninformationen bei geschützten Begriffen).
Die Contacts teilen sich auf in die verschiedenen Verantwortungsbereiche, die es bei der Verwaltung eines Domain-Namens gibt:
- Administrativer Kontakt ("admin-c")
Der administrative Kontakt ist der offizielle Besitzer des Domain-Namens und der allgemeine Ansprechpartner bei Fragen zum Domain-Namen bzw. allen Einträgen darunter. - Technischer Kontakt ("tech-c")
Der technische Kontakt ist für die technische Abwicklung des Domain-Namens zuständig. Meist ist hier eine Person der EDV-Abteilung des betreffenden Unternehmens oder der Internet Provider angegeben. - Rechnungskontakt ("billing-c")
Der Rechnungskontakt findet sich bei Registrierungsstellen von Top-Level-Domains, bei denen ein registrierter Domain-Name unmittelbar gegenüber der Registrierungsstelle bezahlt werden muss. Meist ist hier eine Person der Buchhaltungsabteilung des betreffenden Unternehmens oder ebenfalls der Internet Provider angegeben. - Zonenkontakt ("zone-c")
Der Zonenkontakt ist bei einigen Top-Level-Domains erforderlich und gibt einen Verantwortlichen an, der für Einträge innerhalb der Zonendatei des Domain-Namens verantwortlich ist. In der Regel ist dies ebenfalls eine Person der EDV-Abteilung des betreffenden Unternehmens oder der Internet Provider.
Da die Contacts bei der Registrierung von mehreren Domain-Namen oftmals dieselben sind, werden die einzelnen Contacts bei vielen Registrierungsstellen zentral in einer Datenbank objektartig geführt. Dies heißt, dass zum Beispiel ein Geschäftsführer eines Unternehmens einmal ein Datenbankobjekt mit seinen Kontaktdaten angelegt bekommt und dieses Objekt dann in mehreren Registrierungen von Domain-Namen als admin-c verwenden kann.
Provider-Wechsel eines Domain-Namens
Ein Domain-Name ist administrativ nicht an einen bestimmten Internet Provider gebunden, sondern immer an den Besitzer. Besitzer eines Domain-Namens können also bei einem Provider-Wechsel ihren Domain-Namen zu ihrem neuen Provider "mitnehmen". Diesen Provider-Wechsel nennt man international "Changing the Supporting Registrar" (CTSR) oder in der deutschen Sprache auch Konnektivitätskoordination (KK).
Ein CTSR bzw. ein KK läuft bei den meisten Top-Level-Domains im Grundsatz nach dem gleichen Schema ab und bedarf einiges an Vorarbeit von Seiten des neuen Providers, um eventuell laufende Dienste möglichst störungsfrei zu übernehmen:
- Der Domain-Besitzer kündigt bei seinem bisherigen Internet Provider den bevorstehenden Umzug an und bittet ihn, dem demnächst bei ihm eintreffenden CTSR- bzw. KK-Antrag entsprechend zuzustimmen. Für diesen Vorgang stellt der neue Provider in der Regel entsprechende Standardformulare zur Verfügung.
- Der neue Provider richtet mindestens zwei Nameserver für den zu übernehmenden Domain-Namen ein und trägt eventuell schon vorhandene Domain-Einträge an (zum Beispiel MX-Einträge für Mailserver).
- Der neue Provider startet den CTSR- bzw. KK-Antrag bei der Registrierungsstelle der entsprechenden Top-Level-Domain. Die Registrierungsstelle wird den Antrag entsprechend verarbeiten und dem bisherigen Provider (in vielen Top-Level-Domains dem technischen Kontakt der Domain) eine Anfrage schicken, ob er dem Provider-Wechsel zustimmen kann oder nicht.
- Stimmt der bisherige Provider dem Provider-Wechsel zu ("ACK"), wird der Domain-Name gemäß den Einstellungen des neuen Providers zum neuen Provider gewechselt, also bei der Registrierungsstelle die bisherigen Nameserver-Informationen des Domain-Namens gegen die des neuen Providers ausgetauscht.
- Stimmt der bisherige Provider dem Provider-Wechsel nicht zu ("NAK"), gilt der CTSR- bzw. KK-Antrag als abgelehnt und alles bleibt vorerst beim alten. In der Regel muss dann nach der Klärung der Ursache das Verfahren erneut gestartet werden, in einigen Top-Level-Domains gibt es jedoch die Möglichkeit der nachträglichen Zustimmung ("LateACK").
Rechtliche Fragen bei Domain-Namen
Domain-Namen gehören in der heutigen Wirtschaft zu einem wertvollen Gut und ein fehlender Domain-Name entscheidet nicht selten darüber, ob ein Unternehmen im Internet gefunden werden kann oder nicht. Denn trotz ausgeklügelter Suchmaschinen suchen immer noch viele Internet-Nutzer eine bestimmte Firma durch das Ausprobieren des Firmen- oder Produktnamens als Domain-Name.
Dennoch sollte man bei der Registrierung von Domain-Namen tunlichst darauf achten, durch die Registrierung eventuelle fremde Namensrechte nicht zu verletzen. Im Zweifelsfalle haben Besitzer von Namensrechten das Vorrecht auf einen gleichnamigen Domain-Namen, wenn der Domain-Name von jemandem registriert wurde, der keinerlei oder nur fragwürdige Beziehungen zu dem geschützten Begriff hat. Selbst bei Nachnamen, die zufälligerweise gleichzeitig auch Name eines bedeutenden Unternehmens sind, geht teilweise die Rechtssprechung in die Richtung, dass einem Unternehmen eine größere "Wichtigkeit" zugesprochen wird und sie deshalb auch ein größeres Anrecht auf einen gleichnamigen Domain-Namen haben.
Während bei DE-Domains dank der deutschen Rechtssprechung in vielen Fällen eine mehr oder weniger einheitliche Rechtssprechung zu erkennen ist, ist es auf der internationalen Bühne um so chaotischer und vor allem teurer. Einsprüche bezüglich Namensrechtverletzungen bei Domain-Namen können auf Antrag eines Klägers über ein Schiedsgericht bei der international agierenden WIPO, der World Intellectual Properties Organisation, entschieden werden, was mit immensen Kosten verbunden ist.
Grundsätzlich sollte bei der Registrierung von Domain-Namen immer darauf geachtet werden, dass der Domain-Name auch aktiv genutzt wird und nicht einfach nur "geparkt". Aktive Nutzung ist für viele ein Webserver und entsprechender Inhalt, ist jedoch technisch gesehen auch schon die Nutzung des Domain-Namens für E-Mail-Adressen. Dennoch muss das Interesse am Domain-Namen begründbar sein.
Ist das Kind in den Brunnen gefallen und rechtliche Schritte bereits eingeleitet, sollte umgehend ein entsprechender Rechtsbeistand eingeschaltet werden.
Weiterführende Links
http://www.iana.org/cctld/cctld-whois.htm
Übersicht über alle Country-Code Top-Level-Domains
http://www.domain-recht.de/
Online-Ratgeber rund um Domainnamen (Projekt der United
Domains AG)